Wohn- Pflege- Heim "Nord-West"
Unser Wohn-Pflege-Heim "Nord-West" liegt am Eingang der schönen Stadt Oschatz, in der Nähe eines Wohngebietes und zahlreicher Einkaufsmöglichkeiten. Das Wohn-Pflege-Heim ist eine kombinierte Einrichtung, in der es neben 24 Wohnheimplätzen auch 16 Pflegeplätze gibt.
Insgesamt finden in den verschiedenen Wohnformen unter einem Dach 40 Bewohnerinnen und Bewohner ihr zu Hause.
Durch die Bauweise wohnen acht Bewohner in familiären Kleingruppen zusammen. Hierfür stehen vollmöblierte Einzel- und Doppelzimmer mit TV-Anschluss zur Verfügung. Moderne und freundliche Wohn- und Essbereiche sowie die großzügige Außenanlage mit Pavillon und Grillplatz ermöglichen gemeinsame Mahlzeiten und bieten Platz zur gemeinsamen Freizeitgestaltung.
Bereich Wohnheim
Im Wohnheim liegen unsere Aufgaben in der individuellen Förderung der Selbständigkeit, der Anleitung und Hilfe bei der Bewältigung des Alltags sowie Integration in das gesellschaftliche Leben.
Hier leben meist erwachsene Menschen mit einer geistigen und/ oder Mehrfachbehinderung, welche bei der Lebensführung Unterstützungsbedarf haben.
Insgesamt stehen 24 Wohnheimplätze im Obergeschoss zur Verfügung. In Einzel- und Doppelzimmern mit angrenzender Nasszelle steht jedem Bewohner ein Privatbereich zur Verfügung. Bewohner, welche nicht oder noch nicht einer Tagesbeschäftigung nachgehen, haben die Möglichkeit an tagesstrukturierenden Maßnahmen teilzunehmen.
Die Betreuer bieten jedem Bewohner fachkompetente, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Unterstützung an und fördern die aktive Mitbestimmung am Leben in der Gemeinschaft.
Regelmäßig finden Freizeitangebote im Rahmen von Urlaub, Sommer-und Vereinsfesten, Grillabenden und Ausflügen in die nähere Umgebung.
Bereich Pflege
Im Pflegebereich der Einrichtung stehen 16 Pflegeplätze zur Verfügung. Die fachgerechte Betreuung und Pflege sowie die täglichen Therapieangebote sind individuell auf den einzelnen Menschen abgestimmt, u.a. umfasst unser Leistungskatalog:
- Pflegeleistungen nach den aktuellen Qualitätsstandards
- soziale Betreuung
- Leistungen nach § 43b SGB XI
- Sicherstellung einer medizinischen und fachärztlichen Versorgung
- medizinische Behandlungspflege (außer beatmete Patienten/ Patienten Wachkoma).
Aufnahmevoraussetzung in den Pflegebereich ist ein zugesprochener Pflegegrad.
Sollten Sie Fragen zur Aufnahme, Betreuung, Pflege und Fördermöglichkeiten in unserer Einrichtung haben, sprechen Sie uns einfach an oder vereinbaren einen Beratungstermin. Zur Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Nutzen Sie dafür die angebotenen Kontaktmöglichkeiten auf dieser Seite.