Wohn-Pflege-Einrichtung "Am Rosenhügel"
Es handelt sich um eine zeitgemäß ausgestattete Pflegeeinrichtung nach den SGB XI und XII. Die Aufteilung in den fünf Wohnbereichen erfolgt nach dem entsprechenden Pflege- und Betreuungsbedarf. Aber auch persönliche Wünsche und Vorstellungen werden berücksichtigt. Die Betreuungs- und Pflegeleistung erfolgt durch kleine Teams, die eine sehr individuelle Betreuung sicherstellen.
Wir arbeiten nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen unter Nutzung moderner Hilfsmittel.
Die stadtnahe Lage der Einrichtung sowie die günstige Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr (Bus, Bahn, Kleinbahn) erleichtern unseren Bewohnern die Teilnahme am öffentlichen Leben.
Ausstattung
Die Einrichtung bietet ausschließlich Ein- und Zweibettzimmer mit TV-Anschluss und Rufanlage. Jeder Gruppe steht ein eigener, gemütlicher Wohn- und Essbereich mit eigener Küche zur Verfügung. Neben modernen Sanitäranlagen mit Pflegeduschen und Pflegebädern, befindet sich in jedem Zimmer eine Waschgelegenheit für die individuelle Körperpflege.
Verschiedene Therapieräume gestatten eine differenzierte Tagesstrukturierung. Den Bewohnern steht ein hauseigener Friseur- und Fußpflegesalon zur Verfügung. Eine großzügige Außenanlage lädt zu Kurzspaziergängen sowie zum Verweilen in einem „Garten der Sinne“ ein.
Die Einrichtung bietet Wahlessen und Spezialversorgung. Die hauswirtschatliche Versorgung erfolgt über unsere Werkstatt für behinderte Menschen.
Leistungen
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern folgende Leistungen nach dem Gesamtverorgungsvertrag an.
- Unterkunft und Verpflegung (täglich Auswahl zwischen zwei Mittagsgerichten und einem Salat)
- Pflegeleistungen lt. Vereinbarung
- Sicherstellung einer hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung
- medizinische Behandlungspflege (außer beatmete Patienten und solche im Wachkoma)
- vertragliche Regelung zur Beschaffung der Medikamente bzw. Sicherstellung einer konstanten individuellen Versorgung
- soziale Betreuung
- Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX
- zusätzliche Betreuungsleistungen entsprechend § 43 b SGB XI (Alltagsbegleitung)
- Haltung von Tieren in Abstimmung mit der Hausleitung möglich
Aufnahmebedingungen
Wir können ausschließlich volljährige Bewohnerinnen und Bewohner mit zuerkannter Pflegestufe aufnehmen. Eine Vorsprache im Zuge einer Bewerbung auf einen Betreuungsplatz in unserer Einrichtung ist in jedem Falle erforderlich.
Für weitere Fragen und Absprachen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.